Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Einige Cookies werden für technische Zwecke eingesetzt und sind daher von der Zustimmungsflicht ausgenommen. Andere nicht notwendige, optionale Cookies werden zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit eingesetzt, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen sowie zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes. Sämtliche optionale Cookies werden ausschließlich erst nach Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG gesetzt.
Durch Bestätigung des Buttons „Alle Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller optionalen Cookies zu. Alternativ können Sie Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen, bevor Sie zustimmen oder ablehnen. Über den Button „Details anzeigen“ können Sie auswählen, welche optionalen Cookies Sie zulassen oder ablehnen wollen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit in ihren Einstellungen ändern oder zurückziehen.
Weitere Informationen zu den technischen und optionalen Cookies erhalten Sie auch in unserer Datenschutzinformation und im Impressum.
Werden Sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen-AnwaltVerein.
Als Mitglied haben Sie insbesondere den Vorteil einer vergünstigten Teilnahme bei unseren Veranstaltungen sowie des kostenlosen Bezuges unseres Newsletters.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt Euro 100,00. Der Beitrag ist jährlich im voraus zu zahlen.
Die Mitgliedschaft in unserer Arbeitsgemeinschaft setzt die Mitgliedschaft in einem dem DeutschenAnwaltVerein angeschlossenen örtlichen Anwaltverein voraus.