Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte

Ab dem Jahre 2015 wurde die Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte von 10 auf nunmehr 15 Stunden erhöht. Fünf dieser 15 Stunden können nach § 15 Abs. 4 der Fachanwaltsordnung im Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

Unsere Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht möchte ihren Mitgliedern die Erfüllung dieser zusätzlichen Fortbildungserfordernisse als Fachanwältin/als Fachanwalt kostenlos einfach und unkompliziert möglich machen. Zu diesem Zweck haben wir mit der Verlag Dr. Otto Schmidt KG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Künftig erhalten Sie fünf mal im Jahr direkten Zugang zu Beiträgen aus im Einzelnen ausgewählten Fachzeitschriften. Diese können Sie durcharbeiten und hierzu eine Lernerfolgskontrolle absolvieren. Die Bescheinigung über die Lernerfolgskontrolle sowie den Text der Lernerfolgskontrolle selbst können Sie dann bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen.

Die Beiträge finden Sie auf dem Portal www.faocampus.de

Die Registrierung ist für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft unkompliziert möglich. Sie benötigen lediglich Ihre DAV-Mitgliedsnummer. Diese finden Sie beispielsweise auf dem Adressfeld des Anwaltsblattes www.faocampus.de/local/staticpage/view.php?page=mitgliedsnummer

Sobald Sie im Portal www.faocampus.de registriert sind, haben Sie Zugang zu den Beiträgen der "GmbH-Rundschau" sowie zu den Lernerfolgskontrollen.

Für die handelsrechtlich spezialisierten Kollegen planen wir, das Angebot mit einzelnen Beiträgen aus dem "BetriebsBerater" zu ergänzen.

Für Fragen stehen Ihnen die engagierten Kollegen der DeutscheAnwaltAkademie, mit der wir zum Angebot dieser Fortbildungsmöglichkeit kooperieren, gerne zur Verfügung. Die Anwaltakademie erreichen Sie unter der Telefonnummer:
(030) 726153-128.

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